Die maximale E-Auto-Förderung beträgt 9.000 Euro (Stand: November 2020). Die Höhe des Umweltbonus ist abhängig von dem sogenannten Nettolistepreis des Fahrzeuges. Fahrzeuge unter 40.000 Euro erhalten den maximalen Betrag von 9.000 Euro. Fahrzeuge über 40.000 Euro erhalten 7.500 Euro.
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FAQ: Die 10 wichtigsten Fragen über Elektroautos:
Wie hoch ist der aktuelle Umweltbonus für Elektrofahrzeuge?
Wie hoch ist der aktuelle Umweltbonus für Plug-in-Hybride?
Die maximale Förderung beträgt 6.750 Euro (Stand: November 2020). Die Höhe des Umweltbonus ist abhängig von dem sogenannten Nettolistepreis des Fahrzeuges. Fahrzeuge unter 40.000 Euro erhalten den maximalen Betrag von 6.750 Euro. Fahrzeuge über 40.000 Euro erhalten 5.625 Euro.
Wie setzt sich der Umweltbonus zusammen?
Der Umweltbonus bzw. die sogenannte Kaufprämie besteht aus zwei Teilen. Das ist zum einen der staatliche Anteil und zum anderen der Herstelleranteil. Die Summe aus beiden Anteilen ergibt den Umweltbonus. Dabei muss der Herstelleranteil immer mindestens 3.000 Euro betragen.
Kann der Herstelleranteil unterschiedlich hoch sein?
Das ist möglich. Manche Hersteller wie Hyundai gewähren Ihren Kunden einen noch größeren Herstelleranteil am Umweltbonus. Bei Hyundai liegt dieser für E-Autos bei 5.000 Euro und bei Plug-in-Hybriden bei 4.250 Euro.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Förderfähig sind:
- reine Batterieelektrofahrzeuge (E-Autos)
- von außen aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride) sowie
- Brennstoffzellenfahrzeuge.
Wichtig: Damit ein Fahrzeug gefördert wird, muss es auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA stehen. Hier finden Sie die Liste:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html?__blob=publicationFilev%3D35
Wer darf einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Wo kann ich meinen Antrag einreichen?
Der Antrag kann ausschließlich digital bei der BAFA eingereicht werden. Hier geht es zum Antragsportal: https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems
Ist Leasing förderfähig?
Ja, geleaste Fahrzeuge erhalten ebenfalls den Umweltbonus. Allerdings gibt es seit November 2020 eine Änderung beim Umweltbonus für Leasing. Die Innovationsprämie wird gestaffelt und ist abhängig von der Leasingdauer. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Sind Gebrauchtwagen förderfähig?
Ja, aber unter bestimmten Voraussetzungen. Förderung erhalten sogenannte junge Gebrauchte mit einer Erst- oder Zweitzulassung. Bei der Erstzulassung muss diese nach dem 04. November 2019 erfolgt sein.
Bei der Zweitzulassung darf das Fahrzeug maximal 12 Monate erstzugelassen sein. Außerdem darf die maximale Laufleistung 15.000 Kilometer nicht überschreiten und der Gebrauchtwagen darf zuvor keine staatliche Förderung erhalten haben.
Wo erhalte ich alle Förderprogramme auf einem Blick?
Eine Liste mit allen Förderprogrammen finden Sie hier:
Mit dieser Suchfunktion erhalten Sie einen Überblick zu allen Fördermöglichkeiten in Ihrer PLZ-Region.